Bayer AG: Trendwende dank Erfolg in der US-Glyphosatproblematik!

Die Bayer AG ist ein Life-Science-Unternehmen, welches über drei Geschäftsbereiche am Markt agiert. Im Bereich Pharmaceuticals entwickelt Bayer Arzneimittel für die Behandlung verschiedener Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Infektionen. Consumer Health bietet eine breite Palette von rezeptfreien Produkten für Gesundheit und Wellness an. Crop Science konzentriert sich auf Lösungen für die Landwirtschaft, einschließlich Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitaler Agrartechnologien.

Am 06. August konnte Bayer einen soliden Bericht für das 2. Quartal präsentieren. Demnach wurde der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,1 % gesteigert, während Währungskurseffekte und Herausforderungen im Agrargeschäft das EBITDA vor Sondereinflüssen um 16,5 % auf 2,111 Mrd. Euro verringert haben. Obwohl das Agrargeschäft gelitten hat, kam es im Pharmageschäft bei den neuen Produkten Nubeqa und Kerendia zu hohen Wachstumsraten und das Consumer-Health-Geschäft sei auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Parallel zur operativen Entwicklung erzielte das Unternehmen auch strategische Fortschritte. So verfolgt das Management derzeit die vier strategischen Prioritäten: Wachstum und Innovation, US-Rechtsstreitigkeiten, Cash Flow und Schuldenabbau sowie die Einführung des neuen Organisationsmodells Dynamic Shared Ownership (DSO). Die Prognosen für das 2. Quartal waren derweil von einem Umsatzrückgang auf 10,85 Mrd. Euro und einem Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen auf 2,08 Mrd. Euro ausgegangen.

Am 16. August kann die Aktie wiederum einen Erfolg im US-Glyphosatstreit verkünden. Es konnten zwar bereits mehrere Tausend Klagen abgearbeitet werden, aber das Thema reißt nicht ab. So gab es am 04. Juni beispielsweise die Nachricht, dass der Philadelphia Court of Common Pleas das ursprüngliche Urteil über 2,25 Mrd. USD aus Januar 2024 im Fall McKivison auf 400 Mio. USD reduziert hatte. Bayer wollte dennoch in Berufung gehen. Nun kam ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia zu dem Schluss, dass das Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht des Bundesstaates Pennsylvania steht.


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