Bayer Update: Berufungsantrag gescheitert, Aktie knickt ein

Bayer scheitert mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht. Es handelt sich um den richtungsweisenden Rechtsstreit um vermeintliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat. Der US Supreme Court gab in Washington am Dienstag bekannt, sich nicht weiter mit dem Fall zu befassen, auch wenn dieser für viele andere US-Verfahren wegweisend wäre. Das Urteil machte sich auch an der Börse bemerkbar, indem die Aktie kräftig unter Druck geraten ist.

Für das Unternehmen aus Leverkusen verfliegt damit vorerst die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, welche mit dem über 60 Mrd. USD teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 einher gingen.

Im Detail ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman. Dieser machte glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich. Ihm wurden nach einem Gerichtsprozess im Jahr 2019 schlussendlich rund 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden. Bayer dagegen wehrt sich gegen die Anschuldigungen, Glyphosat verursache Krebs. Der Chemiekonzern verweist dabei auf Zustimmungen seitens der Aufsichtsbehörden und diversen Studien, die belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie das von Monsanto verkaufte Produkt "Roundup" bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien.

Das Leverkusener Unternehmen hat sich zumindest für eine Niederlage beim Supreme Court vorbereitet. Etwa 4,5 Mrd. USD an zusätzlichen Rückstellungen wurden für diesen Fall im vergangenen Sommer gebildet. Dieses Geld soll als Puffer dienen, um in den kommenden Dekaden mit den Forderungen möglicher neuer Kläger in den USA umzugehen.

J.P. Morgan Analyst Richard Vosser glaubt an eine Erholung des Aktienkurses und verweist auf die bald anstehenden Geschäftszahlen zum zweiten Quartal. Er erwartet eine Fortsetzung der guten Entwicklung des Agrargeschäfts. Außerdem stünden Ende August Daten zum Medikamentenkandidaten Asundexian an, einem Blutgerinnungshemmer.


Bildherkunft: Ricochet64 - stock.adobe.com

Kommentare

Kunden unserer Börsenmagazine können Artikel kommentieren, Rückfragen an die Autoren stellen und mit anderen Börsianern darüber diskutieren!