EU-Kommissarin sieht Probleme bei Apples Umsetzung des Digital-Gesetzes „DMA“ – Bei Verstößen drohen hohe Strafen

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) am Mittwoch, den 19. Juni, mitgeteilt hat, sieht die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erhebliche Probleme bei Apples Umsetzung der neuen europäischen Regeln für große Online-Plattformen. Das "DMA"-Gesetz hatte den iPhone-Hersteller unter anderem dazu gezwungen, auf seinen Smartphones das Herunterladen von Apps auch außerhalb des hauseigenen App Stores zu erlauben. Der US-Konzern hatte gewarnt, dass eine solche Öffnung die Gefahren für die Nutzer erhöhe, und verband sie mit Abgaben und Auflagen. Kritiker wie der Musikstreaming-Marktführer Spotify hatten dem Technologieriesen vorgeworfen, sein bisheriges App-Store-Geschäft schützen zu wollen.

Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen

Die Untersuchungen zu Apples DMA-Umsetzung seien noch nicht abgeschlossen, kommentierte Vestager in einem Interview des US-Senders CNBC am Dienstag. Sie merkte jedoch an, dass es eine "Reihe von Problemen" dabei gebe.

Jüngst hatte Marketingchef Greg Joswiak in einem Interview bekräftigt, dass viele Vorgaben in Bezug auf die Sicherheit und Datenschutz nicht erfüllt worden seien. Man habe dies ausgleichen müssen, und es habe massive Anstrengungen bei Apple gegeben, die Anforderungen zu erfüllen.

Strafen von bis zu 10 % des Umsatzes bei Verstößen

Im März hatte der US-Konzern mit neuen Geschäftsbedingungen zur iPhone-Öffnung etwa eine jährliche "Kerntechnologiegebühr" eingeführt. Sie beläuft sich auf 50 Cent für Erstinstallationen einer App nach der Überschreitung von 1 Mio. Downloads innerhalb von 12 Monaten. Entwickler können stattdessen weiterhin bei dem bisherigen Modell bleiben, dann zahlen sie wie seither eine Abgabe von 15 oder 30 % der digitalen Erlöse innerhalb der App.

Bereits vergangene Woche hatte die Financial Times berichtet, dass die Kommission Apple als erstem Unternehmen eine Verletzung der DMA-Regeln vorwerfen wolle. Der Konzern komme der Verpflichtung nicht nach, Nutzer gebührenfrei zu Angeboten von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App Stores leiten zu lassen, berichtete die dpa und verwies auf Insiderinformationen.

Bei Verstößen gegen das DMA-Gesetz drohen Strafen von bis zu 10 % des jährlichen Umsatzes – im Falle wiederholter Verletzungen bis zu 20 %. Für eine letzte Option stehe eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum, so dpa. Über mögliche Strafen könnten schließlich Gerichte entscheiden.

Der Autor Luca Bißmaier ist in folgende Werte investiert: Apple


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