Neue Impfstoffe beflügeln die Aktien von BioNTech und Moderna

Laut Berichten der Medien plant der Impfstoffhersteller BioNTech aus Mainz, seine angepassten Impfstoffe gegen Covid-19 im September zu vertreiben, sofern sie von der Regierung genehmigt werden.

BioNTech ist bereit für die Auslieferung

Die Impfstoffe, die auf die neuen Corona-Varianten abgestimmt sind, können demnach bald ausgeliefert werden. Laut Angaben sollen sie insbesondere in der Handhabung leichter sein.

BioNTech und Pfizer gehen davon aus, dass der individuelle Impfstoff der Firmen auch gegen die neue Subvariante EG.5 wirken wird. Laut Pfizer hat eine Studie mit Mäusen gezeigt, dass der modifizierte Impfstoff die Subvarianten effektiv bekämpft.

Auch Moderna meldet positive Daten

Moderna hat bereits am vergangenen Donnerstag für Aufsehen gesorgt. Laut dem Unternehmen würden vorläufige klinische Studiendaten bestätigen, dass der aktualisierte Covid-19-Impfstoff für die Impfsaison im Herbst 2023 einen signifikanten Anstieg der neutralisierenden Antikörper gegen die Varianten EG.5 ("Eris") und FL.1.5.1 aufweisen. Es wird berichtet, dass diese Ergebnisse darauf hindeuten, dass der aktualisierte Covid-19-Impfstoff von Moderna die erwarteten zirkulierenden Covid-19-Varianten in der kommenden Impfsaison effektiv bekämpfen könne.

Man möchte vorbereitet sein

Die beiden Produzenten haben vor, die Impfstoffe zum ersten Mal in Form von Einzeldosisflaschen zu liefern. Damit ist es für Ärzte einfacher, sie zu verimpfen. Bisher wurden die Impfstoffe in Fläschchen mit verschiedenen Dosen bereitgestellt und hatten nach der Öffnung nur eine begrenzte Haltbarkeit. Laut Berichten plant auch Novavax aus den USA im Herbst die Lieferung eines Impfstoffs, der auf die Variante XBB abgestimmt ist. Auch hier möchte man den Wechsel zu kleineren Darreichungsformen wie Einzeldosisfläschchen vollziehen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stellte EG.5 vergangene Woche unter erhöhte Beobachtung.

Positive Impulse kommen auch aus dem Weißen Haus

Die Biden-Administration plant, im Herbst alle Amerikaner zu einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus aufzufordern, um einer neuen Welle von Infektionen entgegenzuwirken, wie die Nachrichtenagentur Reuters bereits am Sonntag einen Beamten aus dem Weißen Haus zitiert hat. Laut Daten des Centers for Disease Control and Prevention gibt es wieder einen Anstieg der Infektionen und Krankenhauseinweisungen, jedoch bleiben die Gesamtzahlen niedrig. Die Lage ist somit noch nicht besorgniserregend.

BioNTech wird hochgestuft

Die Experten der amerikanischen Investmentbank Jefferies haben das Kursziel auf 108 USD festgelegt. Die Deutsche Bank sieht sogar noch ein größeres Potenzial und stellt ein Kursziel von 120 USD in den Raum. Die Privatbank Berenberg, hat sogar ein Kursziel von 200 USD veröffentlicht. Die aktuellen Nachrichten stützen die positive Bewertung und den Anstieg des Kurses.

Schadensersatz-Klage nach Corona-Impfung abgewiesen

Im Blick haben sollte man auch die Entwicklungen hinsichtlich der Schadensersatz-Klagen nach Corona-Impfungen. Deutsche Gerichte können sich auf eine Prozesswelle wegen möglicher Corona-Impfschäden einstellen.

So forderte eine Zahnärztin beispielsweise von AstraZeneca Schadensersatz, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wurde. Ihre Klage wurde nun vom Mainzer Landgericht abgelehnt. Nach drei Tagen, nachdem sie den Impfstoff von AstraZeneca erhalten hatte, konnte die 40-jährige Frau auf ihrem rechten Ohr nichts mehr hören. Bis heute ist sie taub auf dieser Seite. Die Mainzerin ist davon überzeugt, dass ihre Gesundheitsprobleme durch die Impfung verursacht wurden. Aus diesem Grund ging sie vor Gericht und verlangte vom Hersteller des Impfstoffs AstraZeneca Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 150.000 Euro.

Zu Beginn des Juni-Prozesses hatten Vertreter von AstraZeneca behauptet, dass bisher in keiner Studie Hörschäden als Nebenwirkung der Impfung festgestellt wurden. Die Klage wurde nun abgewiesen, auch wenn die Gründe dafür erst noch schriftlich nachgereicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das ist erst der Anfang

Der Prozess in Mainz war einer der ersten gegen einen Hersteller von Impfstoffen, der mündlich verhandelt worden ist. Aktuell liegen den deutschen Gerichten mehrere Klagen gegen BioNTech, Moderna, Astra-Zeneca und Johnson & Johnson vor. Einige Klagen wurden bereits abgelehnt, während andere aufgrund von Befangenheitsanträgen verschoben wurden. Bei anderen dauert die Beweisaufnahme noch an.

Für die Betroffenen ist es gegenwärtig schwierig. Bisher wurde den Kläger noch in keinem Fall Recht gegeben, denn es ist nicht einfach, einen Impfschaden nachzuweisen. Es ist erforderlich, dass die Personen, die betroffen sind, eine Verbindung zwischen der Impfung und ihrer Krankheit nachweisen können. So müssten beispielsweise ärztliche Diagnosen, Einschätzungen oder Gutachten vorliegen, die beweisen, dass die Krankheit auf die Impfung zurückzuführen ist.

Haben Impfstoffhersteller etwas zu befürchten?

Die Hersteller können im Prinzip optimistisch und ein Stück weit gelassen bleiben: Falls sie vor Gericht verlieren, wird die Bundesregierung die möglichen Kosten wie Schadensersatz tragen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich in den Lieferverträgen während der Pandemie mit den Herstellern darauf verständigt, die Haftung für die Impfstoffe zu übernehmen. Dazu gehören auch alle Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.


Bildherkunft: https://stock.adobe.com/de

Kommentare

Kunden unserer Börsenmagazine können Artikel kommentieren, Rückfragen an die Autoren stellen und mit anderen Börsianern darüber diskutieren!