Chartanalyse Abbott Laboratories: Das 500-Millionen-Dollar-Urteil nagt am Chart!

Hallo Trader und Investoren,

heute sehen wir uns Abbott Laboratories an. Der Gesundheitskonzern ist mit über 199 Mrd. USD an der Börse bewertet.

Seit September 2025 befindet sich die Aktie von Abbott Laboratories (ABT) in einem intakten Abwärtstrend. Jede Erholung wurde bisher genutzt, um Positionen abzubauen. Ein signifikanter Durchbruch unter die Marke von 105 USD könnte die nächste Abwärtswelle auslösen. Wenn dort keine Käufer bereitstehen, wird nach der psychologisch wichtigen 100-USD-Marke das markante Tief aus Ende 2023 bei 89 USD zum nächsten logischen Kursziel. Zuvor könnte der Kurs versuchen, die 40-Wochenlinie von unten zu testen. Bei rund 120 USD verläuft ein markanter Widerstand, an welchem die Aktie drehen könnte. Ein "Backtest" dieses Niveaus wäre ein klassisches Signal. Prallt die Aktie hier erneut nach unten ab, bestätigt dies die Schwäche. Zur Absicherung eines Short-Trades bietet sich die Zone darüber an. Sollte der Kurs nachhaltig über 120 USD steigen, wäre das bärische Momentum vorerst neutralisiert.

Bevorzugtes Szenario: Short-Einstieg beim Re-Test und Scheitern am 120-USD-Widerstand.

Abbott ist ein Gigant im Gesundheitswesen. Während das Kerngeschäft (insbesondere FreeStyle Libre im Bereich Diabetes) stark wächst, belasten das Auslaufen der COVID-Test-Umsätze und Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Babynahrung (NEC-Klagen). Die Unsicherheit bezüglich dieser Gerichtsurteile ist ein Treiber für Kursverluste, den die Charttechnik widerspiegelt. Erst im Januar wurde Abbott in einem Fall in Missouri zu einer Zahlung von 495 Mio. USD Schadensersatz und Strafschadensersatz verurteilt. Es stehen noch über 700 aktive Fälle in einem Sammelverfahren aus. Jedes weitere negative Urteil erhöht den Druck auf Abbott, einem massiven und teuren Vergleich zuzustimmen. Die Börse hasst Ungewissheit, was den Kursdeckel nach oben festschraubt. Abbott belastet derzeit eine Mischung aus operativen Enttäuschungen und einem massiven juristischen "Damoklesschwert".


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