Google gewinnt Rechtsstreit um Online-Werbung. EuGH hebt Strafe von 1,5 Mrd. Euro auf!

Google (GOOG/GOOGL) hat eine gerichtliche Anfechtung einer im Jahre 2019 von der Europäischen Union verhängten Kartellstrafe in Höhe von 1,5 Mrd. Euro gewonnen. Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union stellte sich am Mittwoch auf die Seite des US-Technologieriesen, der das Urteil angefochten hatte. Eine Woche zuvor hatte Google einen Rechtsstreit wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch die Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes um eine höhere Strafe verloren.

Der jetzige Fall stammt aus dem Jahr 2019, als die Europäische Kommission das zu Alphabet gehörende Google beschuldigte seine Marktbeherrschung im Zusammenhang mit einem Produkt namens "AdSense for Search" missbraucht zu haben. Dieses Produkt ermöglichte es Websitebesitzern, Anzeigen in die Suchergebnisse auf ihren eigenen Seiten zu schalten.

Google fungiert als Vermittler und ermöglicht es Werbetreibenden, Anzeigen über die Suche auf Websites von Drittanbietern zu schalten.

Die Kommission behauptete jedoch, Google habe seine Marktbeherrschung missbraucht, indem es eine Reihe restriktiver Klauseln in Verträge mit Websites von Drittanbietern aufgenommen habe, die Konkurrenten daran hinderten, ihre Suchanzeigen auf diesen Websites zu platzieren.

Die Kommission verhängte damals eine Geldbuße von 1,5 Mrd. Euro gegen Google. Google legte Berufung ein und verwies den Fall an das Gericht der EU.

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch die meisten Feststellungen der Kommission im Fall der digitalen Werbung, hob jedoch die Entscheidung auf, mit der die Kommission Google wegen seines Online-Werbegeschäfts eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Mrd. Euro auferlegte, hieß es in einer Erklärung.

Bei der Beurteilung der Dauer wurden Fehler begangen

Das Gericht stellte fest, dass die Kommission "bei ihrer Beurteilung der Dauer der fraglichen Klauseln sowie des von ihnen abgedeckten Marktes im Jahr 2016 Fehler begangen hat." Der Erklärung zufolge hat die Kommission "auch nicht nachgewiesen, dass die fraglichen Klauseln erstens möglicherweise Innovationen verhindert haben, zweitens Google geholfen haben, seine beherrschende Stellung auf den in Frage stehenden nationalen Märkten für Online-Suchmaschinenwerbung aufrechtzuerhalten und zu stärken, und drittens möglicherweise den Verbrauchern geschadet haben."

Ein Google-Sprecher sagte gegenüber CNBC, man werde die gesamte Entscheidung genau prüfen.

Entscheidende Vertragsklauseln wurden bereits 2016 entfernt

"In diesem Fall geht es um eine sehr enge Untergruppe von reinen Textsuchanzeigen, die auf den Websites einer begrenzten Anzahl von Publishern platziert werden. Wir haben 2016, noch vor der Entscheidung der Kommission, Änderungen an unseren Verträgen vorgenommen, um die relevanten Bestimmungen zu entfernen. Wir freuen uns, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbuße aufgehoben hat", sagte der Sprecher.

Ein Sprecher der Kommission sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis und werde über die möglichen nächsten Schritte nachdenken. Die Kommission könnte gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, die sie an den Europäischen Gerichtshof, das oberste Gericht der EU, weiterleiten würde.

In jüngster Zeit wurden zahlreiche Gerichtsverfahren zwischen EU- und US-Technologieunternehmen abgeschlossen.

In diesem Monat bestätigte das oberste Gericht der Europäischen Union eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Mrd. Euro, die Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch die Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes auferlegt wurde. Und dasselbe Gericht entschied, dass Apple 13 Mrd. Euro an Steuern nachzahlen muss, womit ein zehn Jahre andauernder Rechtsstreit beendet wurde.

Der Autor Andreas Wimbauer ist in folgende Werte investiert: Alphabet


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